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Hausordnung

Grundlage

 

In der Schule ist es untersagt, in Wort und Schrift die Freiheit und Würde des Menschen (Artikel 1 Grundgesetz) verächtlich zu machen. Das Verwenden von Kennzeichen, Symbolen und Grußerweisungen verfassungswidriger (verbotener) Organisationen, Aufstachelung zu Rassenhass und Volksverhetzung stellen Straftaten dar und werden von der Schule angezeigt. Im Sinne eines friedlichen, weltoffenen Miteinanders wird es nicht geduldet, in Kleidung und Auftreten Intoleranz, Gewaltbereitschaft sowie Extrempositionen jeder Art zu demonstrieren.

Diese Ordnung soll dazu dienen, das Zusammenwirken von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften, Erziehungsberechtigten und des sonstigen an der Schule tätigen Personals zu unterstützen. Die Verwirklichung der Aufgaben der Schule erfordert die Mitwirkung aller Beteiligten und ist geprägt von gegenseitiger Achtung, Rücksichtnahme, Toleranz und Hilfsbereitschaft. Diese Ordnung gilt für alle Schulveranstaltungen und für alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, auch wenn dies außerhalb der regulären Unterrichtszeit geschieht.

Diese Ordnung beruht auf den geltenden Vorschriften, Verordnungen und gesetzlichen Bestimmungen des Landes Brandenburg und ergänzt diese.

 

Allgemeines

 

Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, an allen Unterrichtsveranstaltungen regelmäßig und pünktlich teilzunehmen.

Verspätet eintreffende Schülerinnen und Schüler melden sich unverzüglich im Sekretariat.

 

Pause

 

Jede und jeder hat das Recht auf eine erholsame Pause.

Die großen Pausen dienen der Entspannung. Die kleinen Pausen werden zum Raumwechsel, für den Toilettengang und zur Unterrichtsvorbereitung genutzt.

Um Unfälle zu vermeiden, ist das Drängeln, Rennen und Toben in den Schulgebäuden zu unterlassen.

Grundsätzlich sind Verhaltensweisen, die andere Personen gefährden, verboten. Ebenso ist jegliches Werfen, Treten, o. Ä. mit Gegenständen untersagt (einschließlich Schneeballwerfen).

Angebotene Aktionsflächen sind nicht ohne Aufsichtsperson zu nutzen. Der Aufenthalt in der Mensa ist denjenigen vorbehalten, die essen gehen.

 

Unterricht

 

Vor:

Die Schülerinnen und Schüler betreten das Schulgelände nicht früher als 30 min vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde. Mit dem Einlass in das Schulhaus um 7.50 Uhr beginnt für alle Schülerinnen und Schüler die Vorbereitung auf den Unterricht. Die Schülerinnen und Schüler sind dazu verpflichtet, alle notwendigen Unterrichtsmaterialien zu Unterrichtsbeginn ausgepackt und ordentlich bereitgelegt zu haben. Nicht zum Unterricht benötigte Gegenstände verbleiben in der Schultasche.

Für Wertgegenstände übernimmt die Schule keine Haftung. Jacken und Kopfbedeckungen (die nicht religiös begründet sind) sind abzulegen.

Das Betreten der Unterrichtsräume, Turnhallen und des Sportplatzes ist nur mit der

Erlaubnis einer Lehrkraft gestattet.

 

Während:

Die unterrichtende Lehrkraft eröffnet und schließt den Unterricht. Jede mutwillige Störung des Unterrichts ist zu unterlassen. Das Essen und Kaugummikauen sind während des Unterrichts nicht gestattet. Das Schuleigentum ist sorgsam und pfleglich zu behandeln. Mutwillige oder grob fahrlässige Sachbeschädigung wird den Erziehungsberechtigten mitgeteilt und ggf. in Rechnung gestellt. Auf persönliche Sachen und Gegenstände ist zu achten. Auch mit dem Eigentum von Mitschülerinnen und Mitschülern ist schonend und pfleglich umzugehen.

Toilettengänge sind nach Möglichkeit auf die Pause zu verlegen. Muss eine Schülerin oder ein Schüler krankheitsbedingt den Unterricht verlassen, meldet sie bzw. er sich zuerst bei der jeweiligen Fachlehrkraft, die über das weitere Vorgehen entscheidet. In den großen Pausen hat die Abmeldung im Sekretariat zu erfolgen.

Das Schulgelände darf während des regulären Unterrichts und in den Pausen nicht unerlaubt verlassen werden. Die Schülerinnen und Schüler dürfen jedoch bei Unterrichtsausfall das Schulgelände auf eigene Verantwortung verlassen. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz während des Verlassens des Schulgebäudes besteht nicht. (§5 Abs. 5 VV-Aufsichten) Bei einem notwendigen Raumwechsel begeben sich die Schülerinnen und Schüler zügig zum nächsten Raum.

 

Nach:

Nach Unterrichtsschluss ist das Schulgelände unverzüglich, sicher und ordentlich zu verlassen. In den Unterrichtsräumen werden die Stühle hochgestellt und alle Fenster geschlossen. Die Schülerinnen und Schüler haben sich eigenständig über die Änderungen des Stundenplanes zu informieren.

 

Konfliktmanagement und Kommunikation

 

Schritt 1

Treten Konflikte oder Probleme auf, wird direkt die betreffende Fachlehrkraft adressiert.

 

Schritt 2

Kann das Problem so nicht gelöst werden, wird im nächsten Schritt die Klassenlehrkraft hinzugezogen.

 

Schritt 3

Kann das Problem so nicht gelöst werden, wird im nächsten Schritt die Schulleitung hinzugezogen.

 

Angekündigte Gäste (auch Eltern, Großeltern und andere Verwandte) sind in unserer Schule herzlich willkommen. Sie werden gebeten, sich nach vorheriger Terminabsprache im Sekretariat anzumelden.

 

 

 

Schulversäumnisse

 

Krankheit (zusätzlich zum Schreiben in der Willkommensmappe)

 

Informationen zum Fehlen sind am ersten Tag per Telefon oder E-Mail (Empfehlung vor Unterrichtsbeginn) dem Sekretariat mitzuteilen.

          Schriftliche Entschuldigungen oder ärztliche Atteste im Original müssen zusätzlich spätestens bei Wiederkehr bei der Klassenlehrkraft abgegeben werden. (Vordruck für Entschuldigung in der Schulcloud)

 

Freistellung

 

          Freistellungen bis zu drei Tagen müssen mindestens zwei Wochen im Voraus schriftlich beim Klassenlehrer beantragt werden.

          Freistellungen von mehr als drei Tagen müssen schriftlich mindestens vier Wochen im Voraus bei der Schulleitung beantragt werden.

          Freistellungen, die der Ferienverlängerung dienen, werden grundsätzlich nicht genehmigt.

 

Verspätungen und unentschuldigtes Fehlen

 

          Verspätungen ohne triftigen Grund sind ein unentschuldigtes Schulversäumnis.

          Alle Schulversäumnisse, die nicht ordnungsgemäß entschuldigt werden bzw. für die keine Genehmigungen vorliegen, sind Ordnungswidrigkeiten.

          Der versäumte Unterrichtsstoff muss selbständig und unverzüglich von den Schülerinnen und Schülern nachgeholt werden.

 

Mediennutzung

 

Auf der Grundlage der Medienordnung der Schule, sowie §2O/ StGB und §22 Kunst+UrhG sind unbefugte Bild- und Tonaufnahmen sowie deren Verbreitung unzulässig und stellen Straftaten dar.

Die Schule übernimmt keinerlei Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Handys und anderen Wertgegenständen. Ein Schadenersatz ist grundsätzlich ausgeschlossen.

 

Um den Bildungsauftrag der Schule zu gewährleisten und Unterrichtsstörungen zu vermeiden, verbleiben Handys sowie internet- und datenspeicherfähige Geräte (mit Kamera und/oder Abhörfunktion} im Schulgebäude und in den Sportstätten grundsätzlich ausgeschaltet in der Schulmappe.

Lautsprecherboxen sind gänzlich untersagt. Bei schulischen Veranstaltungen (Wandertage, Klassenfahrten etc.) gibt es für die Handynutzung individuelle Regelungen. Grundsätzlich gelten auch dort die Schulregeln.

 

Besteht der Verdacht, dass mit dem Handy strafbare Inhalte erstellt, gespeichert oder getauscht werden, werden die Schulleitung sowie die Polizei informiert!

 

Suchtmittel und Waffen

 

Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände besteht Rauch- und Nikotinverbot, dies gilt auch für E-Shishas und Ähnliches. Mitbringen, Anbieten und Einnehmen von alkoholischen Getränken oder anderen Rauschmitteln ist verboten. Feuerwerkskörper, Waffen oder andere gefährliche Gegenstände dürfen nicht mitgebracht werden. Das Spielen um Geld ist verboten.

 

Umgang mit Regelverstößen

 

Kommt es zu Regelverstößen, folgen Konsequenzen für die jeweiligen Schülerinnen und Schüler gemäß der EOMV (Verordnung über Konfliktschlichtung, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen) des Landes Brandenburg in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

 

 

Schulvereinbarung

 

Die Arbeit und das Zusammenleben an unserer Schule sollen dadurch geprägt sein, dass sich alle Beteiligten gern hier aufhalten und sich darum bemühen, die Welt in ihrer Vielfalt wahrzunehmen und verstehen zu lernen.

 

Daher verpflichten wir uns gegenüber allen zu:

 

Respekt - Achtsamkeit - Höflichkeit - Freundlichkeit - Gewaltlosigkeit

Gerechtigkeit - Toleranz - Anerkennung - Dialogbereitschaft